Alles hat seinen Preis: Mal mehr, mal weniger!

Da berichtet das Fernsehen über eine Firma, die aus stillgelegten Krankenhäuser das medizinische Material aufkauft und am Markt anbietet. So weit, so gut. Unter dem medizinischem Material befanden sich auch Beatmungsgeräte. Zur Zeit wird so etwas in vielen Krankenhäusern dringend gebraucht. Anfrage eines Händlers aus Oldenburg: Könnt ihr liefern? Ja, es wurden Beatmungsgeräte zum Preis von 999,00 Euro pro Stück verkauft – es waren ja gebrauchte Geräte -. Dann aber tauchten diese Geräte im Internet auf: Der Oldenburger Händler bot diese Beatmungsgeräte für 13.000 Euro pro Stück an. Das nennt man wohl – gelinde gesagt – Ausnutzung einer Marktchance!
Da berichtet die Thüringer Allgemeine, dass ein Erfurter Arzt Atemschutzmasken für sein medizinisches Versorgungszentrum benötigte, das über 15 Praxen verteilt ist. Er konnte sie in Petersburg/Russland auftreiben. Die erste Charge nahm er gleich persönlich mit, die restlichen 300 sollten per Flugzeug geliefert werden. Und sie kamen auch als Paket an. Als er sie am Flughafen in Erfurt abholen wollte, erlebte er eine böse Überraschung: 1.000 Euro Zoll sollte er bezahlen! Aber nicht nur das: Er musste ein Zertifikat beibringen, dass die CE-Kennzeichnung der Masken stimmt. Außerdem – so der Arzt – sei ihm vom Zoll unterstellt worden, dass er die Masken nur zu Geld machen wolle. Weder der Erfurter Oberbürgermeister, noch der Ministerpräsident des Landes konnten dem Arzt helfen. Die Berechnung der Steuer beruht auf dem zur Zeit aufgerufenen horrenden Preisen. Zollbefreit sind Hilfsorganisationen, nicht die GmbH des Arztes. Er bot an, die Schutzmasken einem Krankenhaus zu überlassen oder zurückzuschicken, aber das ist nicht möglich. Das Zollamt – laut Zeitungsbericht – : Der Empfänger müsse die vorgeschriebene Zollanmeldung abgeben und die üblichen Gebühren entrichten. Zu „Friedenszeiten“ kosteten die Atemschutzmasken das Stück 1,80 Euro, also 540,00 Euro für 300 Stück! Nun kassiert der Zoll 1.000 Euro!
Da berichtet die WAZ, dass die Bürgermeister und Landräte in NRW höhere Aufwandsentschädigungen und Zulagen erhalten. Per Gesetz verabschiedet. „Krawattengeld“ wird es nett umschrieben. Je nach Einwohnerzahl sei der Zuschlag „großzügig“ bemessen: 223 bis 524 Euro monatlich rückwirkend ab Jahresbeginn. Alles hat seinen Preis!
Wie sieht es aber bei den ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten, wie mir, hier in Mülheim aus? Angestellte großer Firmen – wie Siemens – werden für die Zeit von diversen Sitzungen bei Lohnfortzahlung zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen zu Kranken-, Renten- und Berufsgenossenschaftsbeiträgen freigestellt, ebenso Bedienstete des öffentlichen Dienstes. Sie können sich den „Luxus“ des Ehrenamtes ohne Verdienstausfall und Altersversorgungkürzung erlauben. Bei mir laufen während der „ehrenamtlichen“ Tätigkeit die Betriebskosten weiter und Einnahmen können nicht generiert werden. Und meine Entschädigung? In Mülheim stehen mir auf Antrag 9,00 Euro pro Stunde als Regelentschädigung zu! Der Mindestlohn für 2020 beträgt 9,35 Euro! Auf Nachweis beträgt der Höchstsatz des Verdienstausfalls in Mülheim 25,00 Euro für Selbständige. Die Erbringung des Nachweises kostet mehr als die Differenz. Mein Klempner stellte mir eine Rechnung mit einem Stundensatz von 67,50 Euro. Ich lege für jede ehrenamtliche Stunde – freiwillig und gerne – drauf und – ich in meinem Alter nicht mehr – verzichte auf eine höhere Altersversorgung. Das ist der Unterschied zwischen mir als selbstständiger Stadtverordneter und denen aus dem öffentlichen Bereich. Der ehemalige Bundeswirtschaftminister Otto Graf Lambsdorff fasste es so zusammen: Das Parlament ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer!
Alles hat seinen Preis: Bei mir weniger!