„Interne Streitigkeiten“ oder doch die gezielte Unterwanderung des Wählerbündnisses?

Veröffentlicht von Lutz Zimmermann am

Foto: Victoria Eminger

„Das ist eine interne Streitigkeit“, meint Dirk Klever, der Wahlleiter der Stadt Mülheim an der Ruhr zur Posse der Kandidatenaufstellung beim Wählerbündnis „Bündnis für Bildung“. Nein, so einfach darf man sich das nicht machen! Da hat keine Prüfung der eingereichten Unterlagen stattgefunden!

Ohne Prüfung wären die gefälschten Tagebücher von Adolf Hitler heute noch Dokumente der Zeitgeschichte, hatte doch der Verfasser Konrad Kujau die Echtheit versichert. Doch so ist es auch vermutlich mit den bei der Stadt eingereichten Unterlagen zur Zulassung zur Kommunalwahl. Irgendetwas wurde da getürkt.

Am 28. Mai 2020 hatte das Wählerbündnis nach übereinstimmender Feststellung und Diskussion über die Mitgliederliste aller anwesenden sieben Mitglieder der Versammlung nur noch 16 Mitglieder. Nach der strittigen Aufnahme von 15 Neumitgliedern hätte das Wählerbündnis maximal 31 Mitglieder zur Wahlversammlung am 29. Juni haben können, hatte aber am Abend der Wahlversammlung plötzlich 57. Wo kamen die 26 zusätzlichen Mitglieder her?

Es gibt dazu zwei Versionen.

Die erste Vermutung: Es wurden kurzfristig Aufnahmeanträge in den Moscheevereinen gesammelt, die zwar vorlagen, aber noch nicht vom Vorstand geprüft und genehmigt wurden, da keine Vorstandssitzung mit Protokoll stattgefunden hat; also keine stimmberechtigten Mitglieder.

Die zweite Version: Es wurden Aufnahmeanträge in den Moscheevereinen gesammelt, rückdatiert und ein Protokoll einer Vorstandssitzung von vor dem 28. Mai 2020 verfasst, unterschrieben und bei der Stadt eingereicht; also zusätzlich eine Urkundenfälschung.

Was zutrifft, kann nur vermutet werden. Weder bekommen alle Vorstandsmitglieder Einsicht in die vom Vorsitzenden Ferit Sentürk und seinem Stellvertreter Emin Arslan eingereichten Unterlagen, noch hat der Rechtsdezernent der Stadt Mülheim an der Ruhr, Dr. Frank Steinfort, meine Frage nach Einsicht in die eingereichten Unterlagen beantwortet. Aus den Äußerungen der Beteiligten spricht vieles für die zweite Vermutung.

So werde ich wohl meine Anzeige bei der Staatanwaltschaft Duisburg nach §156 StGB – falsche Versicherung an Eides statt – auf §267 StGB – Urkundenfälschung – erweitern müssen. Das lasse ich gerade juristisch prüfen.

Aber eine interne Streitigkeit ist dies auf gar keinen Fall. Ich möchte grundsätzlich nicht, dass extremistische Kräfte, zudem noch ausländisch nationalistische wie die türkischen GRAUEN WÖLFE, nach ihrem Motto „werde Deutscher, bleibe Türke“ unsere Demokratie mit getürkten Dokumenten bestimmen. Ferit Sentürk ist Vorstandsmitglied der Mülheimer GRAUEN WÖLFE, deren Veranstaltungen in türkischer Sprache stattfinden und vorab die türkische Nationalhymne gesungen wird.